Rechenschaft
| Internationale Richtlinien | Züchterrecht und Sortenschutz |
| Neue taxonomische Erkenntnisse | Wichtige Referenzen |
Internationale Richtlinien
Die in der Namensliste verwendete Nomenklatur
entspricht den internationalen Richtlinien des "International Code of Botanical
Nomenclature" (ICBN; 2000, dem sog. Saint Louis Code) und des "International
Code of Nomenclature for Cultivated Plants" (ICNCP bzw. Cultivated Plant Code,
2004). Vor allem der letztgenannte Kodex ist für diese Auflage von Bedeutung,
weil er Richtlinien für die Bezeichnung von Kulturpflanzen enthält und kurz vor
der Publikation der Namenslisten erschien. Der ICNCP (2004) enthält neue
Richtlinien für die Bedeutung und Namengebung von Kultivaren und Kultivargruppen
(im neuen Kodex „Gruppen“”), denen in diesen Namenslisten soweit möglich
entsprochen wurde. Für Kultivarbezeichnungen gilt z.B., dass ausschließlich der
Name in der Ursprungssprache korrekt ist, dass die Anzahl der Wörter nicht mehr
auf drei beschränkt ist, dass ein Name aus mehr als 10 Silben bestehen kann und
dass eine Reihe von Wörtern nicht mehr verwendet werden darf (z.B. „variety", „seedling"
und „selection"). Der neue Kodex ist in vielerlei Hinsicht großzügiger als seine
Vorgänger; so ist z.B. der Terminus (Kultivar-)Gruppe breiter definiert um seine
häufigere Verwendung zu fördern. (Kultivar-)Gruppen können jetzt für die
Klassifizierung von Kultivaren (z.B. Rosa, Rhododendron, Phlox
und Paeonia), aber auch zur Bezeichnung einzelner Pflanzen benutzt
werden. Daher sind in dieser Ausgabe in einer Reihe von Fällen auch
(Kultivar-) Gruppen in die alphabetische Liste aufgenommen worden.
Auch die Schreibweise japanischer Kultivarnamen wurde geändert. Ein horizontaler Strich über einem Vokal bedeutet, dass dieser Buchstabe lang ausgesprochen werden muss (z.B. das ō in ‘Shōjō-nomura’). Auf Anraten der ICNCP wird für die Transkription der japanischen Schriftzeichen in die alphabetische Schrift das sog. Hepburn-System verwandt.
Neue taxonomische Erkenntnisse
Unser Wissen über das Pflanzenreich ist noch
immer unvollständig, so dass neue Daten und Erkenntnisse (z.B. aus der
DNA-Forschung) grundsätzlich Konsequenzen für die Klassifikation und Namengebung
haben. Normalerweise stellen neue Erkenntnisse eine deutliche Verbesserung dar
und werden von Wissenschaft und Praxis relativ problemlos akzeptiert. Regelmäßig
jedoch gibt es zwei oder mehr unterschiedliche Richtungen, die jeweils Anhänger
haben, die sich an die jeweilige Namengebung halten. Dies bedeutet, dass -
soweit möglich in Abstimmung mit Sachverständigen - bei der Vergabe eines
Vorzugsnamens nachzuvollziehende Entscheidungen getroffen werden müssen. Soweit
möglich, werden in den Namenslisten die nicht ausgewählten Namen in Klammern als
Synonyme genannt. Diese nicht ausgewählten Namen sind in diesen Fällen strikt
gesehen nicht falsch oder ungültig.
In dieser Ausgabe wurden nicht nur Schreibfehler und Namensverwechslungen berichtigt, sondern auch zahlreiche taxonomische Änderungen durchgeführt. Die wichtigsten Kriterien für eine Aufnahme in die Namenslisten sind, dass die Änderung aus einer verlässlichen Quelle stammen muss und der neue Name bereits relativ häufig verwandt wird, z.B. von ICRAs (=International Cultivar Registration Authorities). Einige Änderungen wurden in der vorigen Ausgabe bereits angekündigt (z.B. Thuja orientalis ® Platycladus orientalis; Pernettya ® Gaultheria). Weiterhin gab es vor allem bei den Gattungen Clematis und Rosa viele Namensänderungen aufgrund der neuen Publikationen “Clematis Register & Checklist” und “Modern Roses XI”.
Im Kapital “Namensänderungen bei einigen bekannten Pflanzen”, an anderer Stelle in dieser Auflage, sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt. Die komplette Liste findet sich auf www.internationalplantnames.comZüchterrecht
und Markenrecht
Züchterrechtlicher Schutz bedeutet, dass ein
bestimmter Kultivar gesetzliches Eigentum des Inhabers des Züchterrechts ist.
Ohne Zustimmung des Inhabers dürfen geschützte Kultivare in bestimmten Ländern
und Regionen nicht gezüchtet werden. Beim Sortenschutz ist nicht die Pflanze,
sondern deren Name geschützt, der ohne Zustimmung des Inhabers der Marke in
bestimmten Ländern und Regionen nicht verwandt werden darf. Die jeweiligen
Rechte sind bei gesetzlich anerkannten Büros für Züchterrecht und Sortenschutz
eingetragen.
Eine Pflanze, die nach dem Züchterrecht geschützt ist, erhält einen (wissenschaftlich anerkannten) Kultivarnamen. Dieser Kultivarname, der frei verwandt werden darf, muss grundsätzlich sichtbar genannt werden. Ein Kultivarname kann nicht als Marke geschützt werden, da lediglich der Kultivarname die Identität einer bestimmten Pflanze garantiert und daher unverzichtbarer Bestandteil der Pflanze ist. Mit diesem Namen kann die spezifische Pflanze jederzeit in allen Ländern bezeichnet werden.
Markennamen (und andere Handelsbezeichnungen) sind nicht Teil des wissenschaftlichen Pflanzennamens, können diese jedoch aus kommerziellen Gründen gegeben werden. Ein einziger Kultivar kann mehrere Handelsbezeichnungen haben und eine einzige Handelsbezeichnung kann für mehrere Kultivare gelten. Bei der Benutzung von Markenname und Handelsbezeichnung muss also immer auch der Name des jeweiligen Kultivars hinzugefügt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten (siehe Kapitel Hinweise für die Benutzung).
Züchterrecht und Sortenschutz in den Namenslisten
In Gegensatz zu früheren Ausgaben enthalten diese Listen auf ausdrücklichen Wunsch der ENA und vieler Benutzer Informationen über züchterrechtlichen und sortenrechtlichen Schutz in Europa. Die Schwierigkeit dabei ist, dass diese Informationen schnell veraltern und das Überprüfen vor allem des Sortenschutzes in der Praxis schwierig ist. Hinzu kommt, dass der Schutz nicht generell gilt, sondern sich auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt. Außerdem besteht die Gefahr, dass Inhaber des Züchterrechts bzw. des Sortenschutzes gesetzliche Ansprüche geltend machen. Deshalb haben wir uns für diese Namenlisten auf Empfehlung der „European Plant Names Working Group“ der ENA dafür entschieden, entsprechende Informationen nicht selbst zu sammeln, sondern es den Inhabern des jeweiligen Rechts zu überlassen, uns diese zukommen zu lassen. Soweit möglich, wurden potentielle Inhaber von Schutzrechten angeschrieben und die nationale und internationale Fachpresse durch Presseberichte informiert.
Die Schutzsymbole für Rechte gemäß dem Züchterrecht oder Sortenschutz in dieser Liste stammen also von den Inhabern des Sortenschutzes bzw. der Lizenz; sie zeichnen für diese Angaben verantwortlich. Die übermittelten Angaben wurden lediglich stichprobenweise kontrolliert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, die sicherlich auch nicht vollständig sind, kann daher nicht übernommen werden. Eine entsprechende Nachfrage bei den jeweils zuständigen Stellen ist unbedingt erforderlich! (Siehe auch Kapital „Wichtigste Stellen für die Zulassung von Sortenschutz und Markenschutz“ an anderer Stelle dieser Ausgabe). Auf der Website finden sich Links zu den Websites der offiziellen Stellen, die für die Registratur zuständig sind. Dort kann nachgefragt werden, ob ein Schutz (noch) besteht und für welche Länder und Regionen dieser gegebenenfalls gilt.
In manchen Fällen wurden die von den Inhabern genannten Namen/und oder geschützten Rechte von den Zusammenstellern nicht akzeptiert. Zum Beispiel bei Kultivarnamen, die als geschützte Marke aufgenommen werden sollten. Auch Markenzeichen, bei denen der Inhaber nicht mitteilte, für welchen Kultivar (welche Kultivare) er ein Markenzeichen verwendet, wurden nicht in die Listen aufgenommen. Sowohl für Schutz nach dem Züchterrecht als auch nach dem Sortenschutzrecht gibt es keine gesetzlich anerkannten Symbole. In dieser Liste wurden daher die in der Praxis häufig benutzten Symbole PBR für Züchterrecht und ® für Sortenschutz verwandt.
Bei bestimmten Pflanzen ist manchmal nicht festzustellen, ob der einzige bekannte Name der Kultivarname oder eine Handelsbezeichnung ist. In solchen Fällen wird der Name stets als Kultivar genannt. Um den Unterschied zwischen Handelsbezeichnung und Kultivarnamen zu verdeutlichen, wurde gemäß den Richtlinien der ICNCP für die Handelsbezeichnungen eine abweichende Typographie benutzt. Auf Wunsch der kommerziellen Benutzer der Listen sind Handelsbezeichnungen und Markennamen in dieser Auflage hervorgehoben vermerkt.
Manchmal werden Kultivarnamen noch Jahre nach Einführung des Kultivars bei einem Patentamt registriert, wobei die Pflanzen dann manchmal sogar einen neuen Kultivarnamen erhalten. Diese Art der Namengebung entspricht nicht dem ICNCP und wurde in diesen Namenslisten daher nicht verwandt.
Inhaber von Züchterrecht- bzw. Sortenschutzrechten, die nach Veröffentlichung dieser Listen ihre geschützten Pflanzen- bzw. Markennamen anmelden möchten, können dies über die Website www.internationalplantnames.com tun. Die Daten werden überprüft und in die folgende gedruckte Ausgabe der Namenslisten aufgenommen.
Die Zusammensteller der Namenslisten haften nicht für eventuell verkehrte oder unterbliebene Nennung des züchterrechtlichen oder sortenschutzrechtlichen Schutzes sowie für die Angabe des jeweiligen Marken- oder Kultivarnamens.
|
|
|
Wichtige Referenzen
Über das Klassifizieren der Gattungen in Familien
bestehen zum Teil sehr unterschiedliche Auffassungen und auch die verwandte
Nomenklatur ist nicht einheitlich. Für diese Publikation haben wir uns den
Auffassungen von Brummit (1992): “Vascular Plant Families and Genera”
angeschlossen. Dies im Unterschied zur letzten Auflage, der Cronquist (1988):
"An integrated system of classification of flowering plants" zugrunde lag. Alle
Familiennamen sind abgeleitet vom Namen der Typengattung der Familie (Beispiel:
nicht Compositae sondern Asteraceae, nach der Typengattung
Aster).
Eine wichtige Aufgabe beim Registrieren von (neuen) Kultivaren kommt den verschiedenen ICRAs (International Cultivar Registration Authorities) zu, deren Status international anerkannt ist. Listen, Adressen und weitere Informationen finden sich unter www.ishs.org/icra/index.htm.
Seit dem Erscheinen der letzten Auflage erschienen verschiedene wichtige Publikationen und Websites, die für diese Neuauflage konsultiert wurden Dies gilt z.B. für neue Veröffentlichungen über die Gattungen Rosa, Taxus, Buxus, Clematis, Prunus, Hydrangea, Lavandula, Agapanthus und Anemone. Wichtige kürzlich erschienene allgemeine Nachschlagwerke sind „The Plantfinder 2005-2006“ und das „Handwörterbuch der Pflanzennamen” von Zander (2002). Eine Liste der wichtigsten von den Herausgebern verwandten Veröffentlichungen findet sich am Ende.