Namenliste gehölze und stauden |
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Internationale Richtlinien | Züchterrecht und Sortenschutz |
Neue taxonomische Erkenntnisse | Wichtige Referenzen |
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Internationale Richtlinien
Die in der Namensliste verwendete Nomenklatur
entspricht den internationalen Richtlinien des "International Code of Nomenclature
for algae, fungi and plants" (ICN; 2018, dem sog. Shenzhen Code) und des "International
Code of Nomenclature for Cultivated Plants" (ICNCP bzw. Cultivated Plant Code,
2016). Vor allem der letztgenannte Kodex ist für diese Auflage von Bedeutung,
weil er Richtlinien für die Bezeichnung von Kulturpflanzen enthält und kurz vor
der Publikation der Namenslisten erschien. Der ICNCP (2016) enthält neue
Richtlinien für die Bedeutung und Namengebung von Kultivaren und Kultivargruppen
(im neuen Kodex „Gruppen“”), denen in diesen Namenslisten soweit möglich
entsprochen wurde. Für Kultivarbezeichnungen gilt z.B., dass ausschließlich der
Name in der Ursprungssprache korrekt ist, dass die Anzahl der Wörter nicht mehr
auf drei beschränkt ist, dass ein Name aus mehr als 10 Silben bestehen kann und
dass eine Reihe von Wörtern nicht mehr verwendet werden darf (z.B. „variety", „seedling"
und „selection"). Der neue Kodex ist in vielerlei Hinsicht großzügiger als seine
Vorgänger; so ist z.B. der Terminus (Kultivar-)Gruppe breiter definiert um seine
häufigere Verwendung zu fördern. (Kultivar-)Gruppen können jetzt für die
Klassifizierung von Kultivaren (z.B. Rosa, Rhododendron, Phlox
und Paeonia), aber auch zur Bezeichnung einzelner Pflanzen benutzt
werden. Daher sind in dieser Ausgabe in einer Reihe von Fällen auch
(Kultivar-) Gruppen in die alphabetische Liste aufgenommen worden.
Was die
Schreibweise japanischen Sortennamen angeht: Ein horizontaler Strich
über einem Vokal bedeutet, dass dieser Buchstabe lang ausgesprochen werden muss
(z.B. das ō in ‘Shōjō-nomura’). Auf Anraten der ICNCP wird für die Transkription
der japanischen Schriftzeichen in die alphabetische Schrift das sog.
Hepburn-System verwendet.
Für die Schreibweise von Namen wird grundsätzlich das römische Grundalphabet verwendet.
Bestimmte Buchstaben, wie sie beispielsweise im polnischen, tschechischen und schwedischen
Alphabet verwendet werden, werden nach internationalen Standards in lateinische
Grundbuchstaben transkribiert. Dadurch ist die Liste optimal benutzerfreundlich
und international. Aber natürlich steht es den Nutzern frei, die (Sorten-)Namen
in der Originalsprache zu verwenden.
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Neue taxonomische Erkenntnisse
Unser Wissen über das Pflanzenreich ist noch
immer unvollständig, so dass neue Daten und Erkenntnisse (z.B. aus der
DNA-Forschung) grundsätzlich Konsequenzen für die Klassifikation und Namengebung
haben. Normalerweise stellen neue Erkenntnisse eine deutliche Verbesserung dar
und werden von Wissenschaft und Praxis relativ problemlos akzeptiert. Regelmäßig
jedoch gibt es zwei oder mehr unterschiedliche Richtungen, die jeweils Anhänger
haben, die sich an die jeweilige Namengebung halten. Dies bedeutet, dass -
soweit möglich in Abstimmung mit Sachverständigen - bei der Vergabe eines
bevorzugten Namens nachzuvollziehende Entscheidungen getroffen werden müssen. Soweit
möglich, werden in den Namenslisten die nicht ausgewählten Namen in Klammern als
Synonyme genannt. Diese nicht ausgewählten Namen sind in diesen Fällen strikt
gesehen nicht falsch oder ungültig.
Die wichtigsten Kriterien für
eine Aufnahme in die Namenslisten sind, dass die Änderung aus einer
verlässlichen Quelle stammen muss und der neue Name bereits relativ häufig
verwendet wird, z.B. von ICRAs (=International Cultivar Registration Authorities).
Im Kapital “Namensänderungen bei einigen bekannten Pflanzen”, an anderer Stelle
in dieser Auflage, sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt. Die komplette
Liste findet sich auf
www.internationalplantnames.com
Wichtige Referenzen
Über das Klassifizieren der Gattungen in Familien bestehen zum Teil sehr
unterschiedliche Auffassungen und auch die verwendete Nomenklatur ist nicht
einheitlich. Für diese Publikation haben wir uns den Auffassungen von der
"Angiosperm Phylogeny Group" (APG IV, 2016). angeschlossen.
Eine wichtige Aufgabe beim Registrieren von (neuen) Kultivaren kommt den verschiedenen
ICRAs (International Cultivar Registration Authorities) zu, deren Status international
anerkannt ist. Listen, Adressen und weitere Informationen finden sich unter
www.ishs.org/nomenclature-and-cultivar-registration/icra.
Seit dem Erscheinen der letzten Auflage erschienen verschiedene wichtige Publikationen und Websites,
die für die für diese letzten Neuauflagen konsultiert wurden. Wichtige kürzlich
erschienene allgemeine Nachschlagwerke sind „The Plantfinder 2020“ und das
„Zander Handwörterbuch der Pflanzennamen” (2014) und SKUD. Eine Liste der
wichtigsten von den Herausgebern verwendeten Veröffentlichungen findet sich am Ende.
Züchterrecht
und Markenschutz – eine kurze Erläuterung
Züchterrechtlicher Schutz bedeutet, dass ein
bestimmter Kultivar gesetzliches Eigentum des Inhabers des Züchterrechts ist.
Ohne Zustimmung des Inhabers dürfen geschützte Kultivare in bestimmten Ländern
und Regionen nicht gezüchtet werden. Beim Markenschutz ist nicht die Pflanze,
sondern deren Name geschützt, der ohne Zustimmung des Inhabers der Marke in
bestimmten Ländern und Regionen nicht verwendet werden darf. Die jeweiligen
Rechte sind bei gesetzlich anerkannten Büros für Züchterrecht und Markenschutz
eingetragen.
Eine Pflanze, die nach dem Züchterrecht geschützt ist, erhält einen (wissenschaftlich anerkannten) Kultivarnamen. Dieser Kultivarname, der frei verwendet werden darf, muss grundsätzlich sichtbar genannt werden. Ein Kultivarname kann nicht als Marke geschützt werden, da lediglich der Kultivarname die Identität einer bestimmten Pflanze garantiert und daher unverzichtbarer Bestandteil der Pflanze ist. Mit diesem Namen kann die spezifische Pflanze jederzeit in allen Ländern bezeichnet werden.
Markennamen (und andere Handelsbezeichnungen) sind nicht Teil des wissenschaftlichen Pflanzennamens, können diese jedoch aus kommerziellen Gründen gegeben werden. Ein einziger Kultivar kann mehrere Handelsbezeichnungen haben und eine einzige Handelsbezeichnung kann für mehrere Kultivare gelten. Bei der Benutzung von Markenname und Handelsbezeichnung muss also immer auch der Name des jeweiligen Kultivars hinzugefügt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten (siehe Kapitel Hinweise für die Benutzung).
Züchterrecht und Markenschutz in den Namenslisten
Wie von der 2005-Ausgabe enthalten diese Listen auf ausdrücklichen Wunsch der ENA und vieler Benutzer Informationen über züchterrechtlichen Schutz in Europa. Die Schwierigkeit dabei ist, dass diese Informationen schnell veraltern. Hinzu kommt, dass der Schutz nicht generell gilt, sondern sich auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt. Außerdem besteht die Gefahr, dass Inhaber des Züchterrechts bzw. des Markenschutzes gesetzliche Ansprüche geltend machen. Das in dieser Liste enthaltene Symbol für Sortenschutz basiert auf den Angaben der Eigentümer und Sortenschutz-Büro’s; sie zeichnen für diese Angaben verantwortlich. Die übermittelten Angaben wurden lediglich stichprobenweise kontrolliert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, die sicherlich auch nicht vollständig sind, kann daher nicht übernommen werden. Eine entsprechende Nachfrage bei den jeweils zuständigen Stellen ist unbedingt erforderlich! (Siehe auch Kapital „Wichtigste Stellen für die Zulassung von Sortenschutz und Markenschutz“ an anderer Stelle dieser Ausgabe). Auf der Website finden sich Links zu den Websites der offiziellen Stellen, die für die Registratur zuständig sind. Dort kann nachgefragt werden, ob ein Schutz (noch) besteht und für welche Länder und Regionen dieser gegebenenfalls gilt. In manchen Fällen wurden die von den Inhabern genannten Namen/und oder geschützten Rechte von den Zusammenstellern nicht akzeptiert. Zum Beispiel bei Kultivarnamen, die als geschützte Marke aufgenommen werden sollten. Auch Markenzeichen, bei denen der Inhaber nicht mitteilte, für welchen Kultivar (welche Kultivare) er ein Markenzeichen verwendet, wurden nicht in die Listen aufgenommen.
Für Sortenschutz in Europa gibt es keine gesetzlich anerkannten Symbole. In dieser Liste wurden daher die in der Praxis häufig benutzten Symbole PBR für Sortenschutz verwendet. Von den Ausgaben 2005 bis 2016 könnten markenrechtlich geschützte Handelsnamen auf Wunsch des Markeninhabers mit einem Symbol (®) gekennzeichnet werden. In den letzten beiden Ausgaben wurden jedoch keine neuen Forderungen gestellt und daher waren die Informationen zum Markenschutz sehr unvollständig. Für diese Neuauflage werden zwar noch Marken eingetragen, wenn sie als Handelsname für Sorten verwendet werden, aber die Angabe mit dem ®-Symbol wurde gestoppt. Es liegt daher in der Verantwortung der Nutzer und Markeninhaber, einen möglichen Markenschutz von Markennamen zu prüfen.
Um den Unterschied zwischen Handelsbezeichnung und Kultivarnamen zu verdeutlichen, wurde gemäß den Richtlinien der ICNCP und kommerziellen Benutzer, für die Handelsbezeichnungen eine abweichende Typographie benutzt. Manchmal werden Kultivarnamen noch Jahre nach Einführung des Kultivars bei einem Patentamt registriert, wobei die Pflanzen dann manchmal sogar einen neuen Kultivarnamen erhalten. Diese Art der Namengebung entspricht nicht dem ICNCP und Sortenschutz-Büro’s und wurde in diesen Namenslisten daher nicht verwendet. Züchter die ihre geschützte Planzen anmelden möchten, können dies über die Website www.internationalplantnames.com tun. Die Daten werden überprüft und in die folgende gedruckte Ausgabe der Namenslisten aufgenommen.
Die Zusammensteller der Namenslisten haften nicht für eventuell verkehrte oder unterbliebene Nennung des züchterrechtlichen oder markenschutzrechtlichen Schutzes sowie für die Angabe des jeweiligen Marken- oder Kultivarnamens.
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