Namenliste gehölze und stauden

Rechenschaft

Internationale Richtlinien Züchterrecht und Sortenschutz
Neue taxonomische Erkenntnisse Wichtige Referenzen

Internationale Richtlinien
Die in der Namensliste verwendete Nomenklatur entspricht den internationalen Richtlinien des "International Code of Nomenclature for algae, fungi and plants" (ICN; 2018, dem sog. Shenzhen Code) und des "International Code of Nomenclature for Cultivated Plants" (ICNCP bzw. Cultivated Plant Code, 2016). Vor allem der letztgenannte Kodex ist für diese Auflage von Bedeutung, weil er Richtlinien für die Bezeichnung von Kulturpflanzen enthält und kurz vor der Publikation der Namenslisten erschien. Der ICNCP (2016) enthält neue Richtlinien für die Bedeutung und Namengebung von Kultivaren und Kultivargruppen (im neuen Kodex „Gruppen“”), denen in diesen Namenslisten soweit möglich entsprochen wurde. Für Kultivarbezeichnungen gilt z.B., dass ausschließlich der Name in der Ursprungssprache korrekt ist, dass die Anzahl der Wörter nicht mehr auf drei beschränkt ist, dass ein Name aus mehr als 10 Silben bestehen kann und dass eine Reihe von Wörtern nicht mehr verwendet werden darf (z.B. „variety", „seedling" und „selection"). Der neue Kodex ist in vielerlei Hinsicht großzügiger als seine Vorgänger; so ist z.B. der Terminus (Kultivar-)Gruppe breiter definiert um seine häufigere Verwendung zu fördern. (Kultivar-)Gruppen können jetzt für die Klassifizierung von Kultivaren (z.B. Rosa, Rhododendron, Phlox und Paeonia), aber auch zur Bezeichnung einzelner Pflanzen benutzt werden. Daher sind in dieser Ausgabe in einer Reihe von Fällen auch
(Kultivar-) Gruppen in die alphabetische Liste aufgenommen worden.

Was die Schreibweise japanischen Sortennamen angeht: Ein horizontaler Strich über einem Vokal bedeutet, dass dieser Buchstabe lang ausgesprochen werden muss (z.B. das ō in ‘Shōjō-nomura’). Auf Anraten der ICNCP wird für die Transkription der japanischen Schriftzeichen in die alphabetische Schrift das sog. Hepburn-System verwendet.
Für die Schreibweise von Namen wird grundsätzlich das römische Grundalphabet verwendet. Bestimmte Buchstaben, wie sie beispielsweise im polnischen, tschechischen und schwedischen Alphabet verwendet werden, werden nach internationalen Standards in lateinische Grundbuchstaben transkribiert. Dadurch ist die Liste optimal benutzerfreundlich und international. Aber natürlich steht es den Nutzern frei, die (Sorten-)Namen in der Originalsprache zu verwenden.

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Neue taxonomische Erkenntnisse
Unser Wissen über das Pflanzenreich ist noch immer unvollständig, so dass neue Daten und Erkenntnisse (z.B. aus der DNA-Forschung) grundsätzlich Konsequenzen für die Klassifikation und Namengebung haben. Normalerweise stellen neue Erkenntnisse eine deutliche Verbesserung dar und werden von Wissenschaft und Praxis relativ problemlos akzeptiert. Regelmäßig jedoch gibt es zwei oder mehr unterschiedliche Richtungen, die jeweils Anhänger haben, die sich an die jeweilige Namengebung halten. Dies bedeutet, dass - soweit möglich in Abstimmung mit Sachverständigen - bei der Vergabe eines bevorzugten Namens nachzuvollziehende Entscheidungen getroffen werden müssen. Soweit möglich, werden in den Namenslisten die nicht ausgewählten Namen in Klammern als Synonyme genannt. Diese nicht ausgewählten Namen sind in diesen Fällen strikt gesehen nicht falsch oder ungültig.

Die wichtigsten Kriterien für eine Aufnahme in die Namenslisten sind, dass die Änderung aus einer verlässlichen Quelle stammen muss und der neue Name bereits relativ häufig verwendet wird, z.B. von ICRAs (=International Cultivar Registration Authorities). Im Kapital “Namensänderungen bei einigen bekannten Pflanzen”, an anderer Stelle in dieser Auflage, sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt. Die komplette Liste findet sich auf www.internationalplantnames.com
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Wichtige Referenzen
Über das Klassifizieren der Gattungen in Familien bestehen zum Teil sehr unterschiedliche Auffassungen und auch die verwendete Nomenklatur ist nicht einheitlich. Für diese Publikation haben wir uns den Auffassungen von der "Angiosperm Phylogeny Group" (APG IV, 2016). angeschlossen. Eine wichtige Aufgabe beim Registrieren von (neuen) Kultivaren kommt den verschiedenen ICRAs (International Cultivar Registration Authorities) zu, deren Status international anerkannt ist. Listen, Adressen und weitere Informationen finden sich unter www.ishs.org/nomenclature-and-cultivar-registration/icra. Seit dem Erscheinen der letzten Auflage erschienen verschiedene wichtige Publikationen und Websites, die für die für diese letzten Neuauflagen konsultiert wurden. Wichtige kürzlich erschienene allgemeine Nachschlagwerke sind „The Plantfinder 2020“ und das „Zander Handwörterbuch der Pflanzennamen” (2014) und SKUD. Eine Liste der wichtigsten von den Herausgebern verwendeten Veröffentlichungen findet sich am Ende.

Züchterrecht und Markenschutz – eine kurze Erläuterung
Züchterrechtlicher Schutz bedeutet, dass ein bestimmter Kultivar gesetzliches Eigentum des Inhabers des Züchterrechts ist. Ohne Zustimmung des Inhabers dürfen geschützte Kultivare in bestimmten Ländern und Regionen nicht gezüchtet werden. Beim Markenschutz ist nicht die Pflanze, sondern deren Name geschützt, der ohne Zustimmung des Inhabers der Marke in bestimmten Ländern und Regionen nicht verwendet werden darf. Die jeweiligen Rechte sind bei gesetzlich anerkannten Büros für Züchterrecht und Markenschutz eingetragen.

Eine Pflanze, die nach dem Züchterrecht geschützt ist, erhält einen (wissenschaftlich anerkannten) Kultivarnamen. Dieser Kultivarname, der frei verwendet werden darf, muss grundsätzlich sichtbar genannt werden. Ein Kultivarname kann nicht als Marke geschützt werden, da lediglich der Kultivarname die Identität einer bestimmten Pflanze garantiert und daher unverzichtbarer Bestandteil der Pflanze ist. Mit diesem Namen kann die spezifische Pflanze jederzeit in allen Ländern bezeichnet werden.

Markennamen (und andere Handelsbezeichnungen) sind nicht Teil des wissenschaftlichen Pflanzennamens, können diese jedoch aus kommerziellen Gründen gegeben werden. Ein einziger Kultivar kann mehrere Handelsbezeichnungen haben und eine einzige Handelsbezeichnung kann für mehrere Kultivare gelten. Bei der Benutzung von Markenname und Handelsbezeichnung muss also immer auch der Name des jeweiligen Kultivars hinzugefügt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten (siehe Kapitel Hinweise für die Benutzung).

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Züchterrecht und Markenschutz in den Namenslisten

Wie von der 2005-Ausgabe enthalten diese Listen auf ausdrücklichen Wunsch der ENA und vieler Benutzer Informationen über züchterrechtlichen Schutz in Europa. Die Schwierigkeit dabei ist, dass diese Informationen schnell veraltern. Hinzu kommt, dass der Schutz nicht generell gilt, sondern sich auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt. Außerdem besteht die Gefahr, dass Inhaber des Züchterrechts bzw. des Markenschutzes gesetzliche Ansprüche geltend machen. Das in dieser Liste enthaltene Symbol für Sortenschutz basiert auf den Angaben der Eigentümer und Sortenschutz-Büro’s; sie zeichnen für diese Angaben verantwortlich. Die übermittelten Angaben wurden lediglich stichprobenweise kontrolliert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, die sicherlich auch nicht vollständig sind, kann daher nicht übernommen werden. Eine entsprechende Nachfrage bei den jeweils zuständigen Stellen ist unbedingt erforderlich! (Siehe auch Kapital „Wichtigste Stellen für die Zulassung von Sortenschutz und Markenschutz“ an anderer Stelle dieser Ausgabe). Auf der Website finden sich Links zu den Websites der offiziellen Stellen, die für die Registratur zuständig sind. Dort kann nachgefragt werden, ob ein Schutz (noch) besteht und für welche Länder und Regionen dieser gegebenenfalls gilt. In manchen Fällen wurden die von den Inhabern genannten Namen/und oder geschützten Rechte von den Zusammenstellern nicht akzeptiert. Zum Beispiel bei Kultivarnamen, die als geschützte Marke aufgenommen werden sollten. Auch Markenzeichen, bei denen der Inhaber nicht mitteilte, für welchen Kultivar (welche Kultivare) er ein Markenzeichen verwendet, wurden nicht in die Listen aufgenommen.

Für Sortenschutz in Europa gibt es keine gesetzlich anerkannten Symbole. In dieser Liste wurden daher die in der Praxis häufig benutzten Symbole PBR für Sortenschutz verwendet. Von den Ausgaben 2005 bis 2016 könnten markenrechtlich geschützte Handelsnamen auf Wunsch des Markeninhabers mit einem Symbol (®) gekennzeichnet werden. In den letzten beiden Ausgaben wurden jedoch keine neuen Forderungen gestellt und daher waren die Informationen zum Markenschutz sehr unvollständig. Für diese Neuauflage werden zwar noch Marken eingetragen, wenn sie als Handelsname für Sorten verwendet werden, aber die Angabe mit dem ®-Symbol wurde gestoppt. Es liegt daher in der Verantwortung der Nutzer und Markeninhaber, einen möglichen Markenschutz von Markennamen zu prüfen.

Um den Unterschied zwischen Handelsbezeichnung und Kultivarnamen zu verdeutlichen, wurde gemäß den Richtlinien der ICNCP und kommerziellen Benutzer, für die Handelsbezeichnungen eine abweichende Typographie benutzt. Manchmal werden Kultivarnamen noch Jahre nach Einführung des Kultivars bei einem Patentamt registriert, wobei die Pflanzen dann manchmal sogar einen neuen Kultivarnamen erhalten. Diese Art der Namengebung entspricht nicht dem ICNCP und Sortenschutz-Büro’s und wurde in diesen Namenslisten daher nicht verwendet. Züchter die ihre geschützte Planzen anmelden möchten, können dies über die Website www.internationalplantnames.com tun. Die Daten werden überprüft und in die folgende gedruckte Ausgabe der Namenslisten aufgenommen.

Die Zusammensteller der Namenslisten haften nicht für eventuell verkehrte oder unterbliebene Nennung des züchterrechtlichen oder markenschutzrechtlichen Schutzes sowie für die Angabe des jeweiligen Marken- oder Kultivarnamens.

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